Strafrecht

 

Da kaum jemand weiß, wie man sich richtig verhält, wenn ein Brief von der Polizei kommt, der mit den Worten beginnt: „Ihnen wird vorgeworfen, ... ", sollte man unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wichtigste Regel:

KEINERLEI MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE ÄUSSERUNG ZUM TATVORWURF, SONDERN ANRUF BEIM ANWALT!

Ein sehr erfahrener Kollege, der als Verteidiger in Berlin hohes Ansehen genießt, hat mich 1990 auf den Pfad des Strafrechts geführt, den ich heute noch mit Leidenschaft gehe.

Eine besondere Genugtuung ist die anwaltliche Unterstützung von Jugendlichen. Im Jugendstrafrecht steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund. Wenn er fruchtet, ist dies eine Freude.