Verkehrsrecht

 

Auch andere Fallen bewältigen Sie besser mit dem Anwalt gemeinsam. Dies betrifft den Bereich der Bußgeldbescheide (Verkehrsordnungswidrigkeiten) und der Verkehrsstrafsachen wie fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit usw.

Hier lautet die wichtigste Regel:

„REDEN IST SILBER, SCHWEIGEN IST GOLD“.

Sie können alles erzählen und aufschreiben, aber nicht der Polizei, sondern nur Ihrem Anwalt.

Also auch hier gilt: Wenn Sie eines Verkehrsvergehens oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden: SOFORT ZUM ANWALT!

Im übrigen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung (ohne Selbstbeteiligung) sollte jeder haben, der am Straßenverkehr teilnimmt.