Verkehrsrecht

 

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, deren Mitglied ich seit vielen Jahren bin, hat einen Slogan entwickelt, den man nur unterstreichen kann: „UNFALL - SOFORT ZUM ANWALT!“

Nach einem Unfall zu seinem Recht zu kommen, d.h. in der Regel, den Schaden, den man erlitten hat, vollständig ersetzt zu bekommen, ist heute, da das Schadensersatzrecht äußerst kompliziert und zum Teil unverständlich geworden ist, fast immer ohne anwaltliche Hilfe nicht möglich.

Selbst Fälle, die einem sonnenklar erscheinen, sind es, wie man leidvoll erleben muss, meist nicht. Also, Unfall, die Polizei anrufen und dann -
sofort zum Anwalt!
Außerdem sollten Sie die Unfallstelle markieren, eine Unfallskizze und Fotos fertigen sowie Zeugen suchen.

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